Wir haben dir eine kleine Anleitung für die Beantragung des Studentenausweis zusammengestellt. Wir empfehlen dir, dich zügig darum zu kümmern, um die Vergünstigungen nutzen zu können.
Alle ausländischen Studenten – auch EU-Bürger – haben spätestens 93 Tage nach der Einreise nach Ungarn eine Aufenthaltsbestätigung (Registrationsbestätigung) in der Landeshauptdirektion der Ausländerbehörde zu beantragen. Zum Zeitpunkt der Beantragung der Registrationsbestätigung muss man über eine Miet- oder Eigentumswohnung in Ungarn verfügen. Der Wohnungsmietvertrag oder der Vertrag für die Wohnungsbenutzung muss vorgelegt werden. Dies ist vergleichbar mit dem Einwohnermeldeamt. Nach der Registrierung erhält man einen vorläufigen Ausweis "Regisztráciosigazolás". Etwas später wird dann der definitive Ausweis, die sog. Lakcímkártya zugesendet.