Letzte Aktualisierung 25.2.2021. Zusammenstellung von Moritz Hüting. Etwas fehlt, stimmt nicht (mehr), ist unverständlich? Persönlich melden!
Aktuelle gesetzliche Regulationen (vorerst bis 15. März)
- Bereits geimpfte Personen erhalten per Post eine Karte mit der sie ihren Impfschutz zeigen können. Bisher (Stand 25.2.2021) ist noch nicht fest, was diese Karte für Vorteile mit sich bringt.
Die Karte wird per post an die bei der Impfung angegebene Adresse geschickt. Hierfür ist es überraschenderweise erforderlich, dass der eigene Name auf dem Briefkasten steht. (6, 7) - Ausgangssperre zwischen 20:00 und 05:00, Ausnahmen für das Ausgehen mit dem Hund (max. 500m von zu Hause), Notfälle und das Arbeiten. (Für Letzteres ist ein ausgefülltes Blatt erforderlich). (1)
- Veranstaltungen sind nur mit bis zu 10 Personen erlaubt. (1)
- In der Öffentlichkeit ist in Städten mit über 10.000 Einwohnern das tragen einer Maske verpflichtend, wo die Kommune dies vorschreibt – in Budapest fast in der ganzen Stadt. Weiterhin auch in ÖPNV Fahrzeugen so wie allen öffentlichen Gebäuden. (1)
- Gastronomiebetriebe dürfen nurnoch liefern und “zum Mitnehmen” anbieten. (1)
- Fitnesszentren sind nurnoch für Profisportler offen. (1)
- Mitarbeiter von Gesundheitsinstitutionen dürfen kostenfrei ÖPNV und Zugfahren, hierfür ist allerdings eine vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung erforderlich. (1)
- Lediglich Tankstellen und Apotheken dürfen nach 19:00 offen haben. (1)
- Nur ungarische Staatsbürger oder Halter einer Lakcímkártya können in das Land einreisen (3)
- Covid19-Schnelltests sind seit einiger Zeit in Apotheken erhältlich. Beispiel, Beispiel, Beispiel.
Quellen, Änderungsprotokoll:
Quellen:
- Quelle 1
- Quelle 2
- Quelle 3
- Quelle 4 (Information inzwischen entfernt)
- Quelle 5
- Quelle 6
- Quelle 7: Persönliches Gespräch von Jonas Gruthölter mit Sekretariat
Änderungsprotokoll:
- 20.11.2020: Hinzufügen aller Informationen aus Quelle 1
- 23.11.2020: Hinzufügen der Einkaufszeit für Ältere aus Quelle 2
- 26.11.2020: Hinzufügen der Verlängerung der Grenzregulation aus Quelle 3
- 13.12.2020: Entfernen von Einkaufszeit für Ältere mit Hilfe von Quelle 4
- 11.1.2021: Neues voraussichtliches Datum für Ende der Maßnahmen
- 28.1.2021: Verlängerung der Maßnahmen hinzugefügt (4)
- 25.1.2021: Covid-Schnelltests
- 25.2.2021: Hinzufügen der Information über die Karten basierend auf Quelle 6 und 7 so wie aktualisieren des Ablaufdatums zu 15. März
Aktuelle universitäre Regulationen
- Studenten im klinischen Teil des Studiums (ab dem 3. Studienjahr), die keine Covid19-Impfung erhalten haben und keine durchgemachte Infektion in den letzten 6 Monaten nachweisen können, müssen sich wöchentlich auf einen Schnelltest einstellen. (1)
- Mitarbeiter der Klinik müssen sich, sofern sie nicht geimpft sind und in den letzten 6 Monaten keine nachweisbare Infektion hatten, alle 2 Tage testen lassen. (1)
- Die oben genannten Tests sind unabhängig von eventuell (nicht) vorhandenen Symptomen durchzuführen. (1)
Quellen, Änderungsprotokoll:
Covid19-Impfung
Momentan können sich die Studenten nicht mehr von der Universität impfen lassen.
Quellen, Änderungsprotokoll:
Quellen: Änderungsprotokoll:
Covid19-Freiwilligenarbeit
Hier kann man sich für die Freiwilligenarbeit im Szent Rókus Kórház anmelden. Es handelt sich um das Nehmen von Proben aus dem Nasophyrinx und dem Mund (“Sampling”) und Verwaltungsarbeit (“Administration”).
Sofern man “angenommen” wird, erhält man eine E-Mail mit Zugangsdaten zu einem Sling Konto, mit dessen Hilfe man sich dann für Schichten anmelden kann.
Hier könnt ihr euch für das Aushelfen beim Verabreichen und Administrieren der Covid19-Impfungen bewerben. (1)
Quellen, Änderungsprotokoll:
Quellen:
Änderungsprotokoll:
- 5.1.2021: Informationen über Rókus hinzugefügt.
- 11.1.2021: Informationen über Impfungen hinzugefügt.
Ein- und Ausreise mit Quarantäneregulationen
- Eine Einreise nach Ungarn ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auch mit einer Quarantänepflicht für 10 Tage verbunden.
- Hier eine offizielle Anleitung der Universität darüber, wie man vorzeitig befreit werden kann. Was hier nicht detailliert beschrieben wird, ist, dass man auch für das Verlassen des Hauses für einen Test eine offizielle Genehmigung von der Polizei benötigt. Dazu weitere Details in diesem von der Behörde ausgestellten Dokument.
- Um eine Einreise zu gewährleisten, ist es empfohlen, sich zu melden (und eine Lakcímkártya (“Wohnadressenkarte”) zu erhalten). Dazu ist man nach 90 Tagen eigentlich sogar verpflichtet. (Oft soll aber auch ein Studentenausweis reichen, diese Angabe ohne Gewähr)
Hier eine Anleitung zur Beschaffung dieser Karte im Internet, freundlicherweise zusammengestellt von Jonas Hey.
Hier ein Link zum vereinbaren eines Termins im Amt, der benötigt wird, um das ganze persönlich zu erledigen. - Die Ausreise erfolgt stets auf eigene Gefahr.
Quellen, Änderungsprotokoll:
Quellen:
- Bisher keine Angaben.
Änderungsprotokoll:
- 20.11.2020: Informationen hinzugefügt.
- 15.2.2021: Weihnachten entfernt.
Bei Informationen die ggf. nicht korrekt sind, bei Moritz Hüting melden. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Zahl hinter den Aussagen bezieht sich darauf, aus welcher der danach genannten Quellen die Information stammt.